Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung durch Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bei gleichzeitigem Nießbrauch für den Schenker

Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man Vermögensübertragungen unter Lebenden, die in der Erwartung vorgenommen werden, dass der Erwerber im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten soll.

Motive für eine lebzeitige Vermögensübertragung können sein:

  • Reduzierung der Steuerlast
  • Erhaltung des Familienvermögens
  • Versorgung des Schenkers und seiner Familie
  • Pflichtteilsreduzierung

Die durch die vorweggenommene Erbfolge erzielbaren Steuervorteile hängen vorrangig von der Größe des Vermögens ab. Gerade bei größeren Vermögen können durch eine langfristig angelegte, steueroptimierte Vermögensübertragung auf die folgende Generation Steuern in erheblichem Umfang vermieden werden.