Willkommen bei Ihrer Steuerberatungskanzlei Dr. Lang - Ihr Steuerberater spezialisiert auf Ärzte und Heilberufe in Bonn
Unsere Kanzlei, unsere Mission
Wir begleiten Sie als unabhängige und kompetente Ratgeber mit dem Ziel, Ihre Interessen als Selbständiger, Unternehmer, Institution oder Privatperson optimal zu vertreten sowie Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern.
Mit unserer Beratung zur Finanzbuchführung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärungen unterstützen wir Sie gern bei Ihren Zielen. Selbstverständlich übernimmt unsere digitale Steuerberatungsgesellschaft auch diese lästigen Aufgaben für Sie, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Als Spezialist begleiten wir Sie gerne steuerlich beim Praxiskauf, erstellen einen Praxisvergleich, oder unterstützen Sie auch beim Praxisverkauf.
Wir nutzen selbstverständlich die aktuellen digitalen Möglichkeiten um schnell und sicher mit unseren Mandanten Daten auszutauschen und zu kommunizieren.



Seit über 30 Jahren die Bonner Kanzlei Ihres Vertrauens …
Als freie, unabhängige Steuer- und Beratungskanzlei mit über 30 Jahren Erfahrung sind wir Ihnen ein starker kompetenter Partner. Sie können in jeder Situation schnell und flexibel auf Ihren persönlichen Ansprechpartner zurückgreifen. So entsteht eine solide Vertrauensbasis und ein zielorientiertes Miteinander. Wir gehen aktiv auf Sie zu, hinterfragen aktuelle Unternehmenszahlen, weisen frühzeitig auf eventuelle Fehlentwicklungen hin und bieten Ihnen Lösungsvorschläge, die sich stets an Ihrem langfristigen Unternehmenserfolg orientieren.
Zahlen & Fakten
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Zufriedene Mandanten
Entwicklungsphasen der Einkünfte von Ärzten und Zahnärzten
Typisierte Entwicklungsphasen der Einkünfte von Ärzten- und Zahnärzten
Einkünfte: < 100.000€
Keine oder nur geringe Einkünfte
Einkünfte: < 100.000€
Einkünfte decken die Lebenshaltungskosten (LHK)
Einkünfte: < 100.000€
Einkünfte decken Lebenshaltungskosten, die Gesamtkosten der Praxis sowie ggf. Tilgungsraten notwendiger Darlehen
Einkünfte: > 100.000€
Überschuss der Einkünfte über die Gesamtkosten sowie ggf. Tilgung von Darlehen
Einkünfte: > 200.000€
Überschuss der Einkünfte über die Gesamtkosten sowie ggf. Tilgung von Darlehen
Einkünfte: < 100.000€
Keine oder nur geringe Einkünfte
