Außenprüfung – Wann ist damit zu rechnen?

Auch Zahnärzte, Ärzte und andere Heilberufe erhalten in unregelmäßigen Abständen eine sog. Außenprüfung (Betriebsprüfung) von der Steuerverwaltung.

Nach welchen Kriterien erfolgen die Betriebsprüfungen?
Grundsätzlich kann jeder Selbständige betroffen sein. Die Zeit Intervalle liegen bei Heilberuflern in der Regel zwischen drei und 15 Jahren und mehr.

Abhängig ist dies einmal von der Größenklasse der Praxis. So werden die Betriebe in Großbetriebe mit Umsatzerlösen von über 5,6 Mio. Euro oder steuerlichen Gewinnen von über 700.000 Euro, in Mittelbetriebe mit Umsatzerlösen von über 990.000 Euro oder steuerlichen Gewinnen von über 165.000 Euro sowie Kleinbetriebe mit Umsätzen über 210.000 Euro oder steuerlichen Gewinnen von über 44.000 Euro eingeteilt.  

Aber auch Privatpersonen mit positiven Einkünften von über 500.000 Euro können geprüft werden. 

Ca. 10 % der Prüflinge werden durch den Zufallsgenerator ausgewählt. Das heißt, es kann jeden treffen. Weitere Kriterien sind z.B. mangelnde Plausibilität der Steuererklärung, unübersichtliche oder äußerst komplexe Verhältnisse, Praxisübergabe, hohe Steuernachzahlungen, starke Gewinnschwankungen, zu geringe Einnahmen, verspätete Steuerzahlungen und anderes mehr.

Abhängig sind Betriebsprüfungen aber auch von der Situation der jeweiligen Finanzverwaltung. Wurde in starkem Maße Personal abgebaut, schlägt sich dies in der Regel in der geringen Zahl der Prüfungen nieder.

Insgesamt wurden im Jahre 2016 von den 7,8 Millionen erfassten Betrieben lediglich 2,9 % geprüft. Bei den Mittelbetrieben waren es 6,4 % und bei den Kleinbetrieben lediglich 3,2 %.

Sorge muss sich der Freiberufler nicht machen, sollte sich eine Betriebsprüfung ansagen. Die Prüfer sind in der Regel erfahrene, vernünftige und mit der Materie bewanderte Mitarbeiter der Finanzverwaltung. Ihr Interesse ist es, schnell und sachlich den Prüffall abzuschließen.