Die Überbrückungshilfe im neuen Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Die Bundesregierung hat Anfang Juni ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ verabschiedet, das u. a. ein Überbrückungshilfe-Programm des Bundes beinhaltet. Das Programm zielt darauf ab, die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflern zu sichern, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen.

Zielsetzung der Überbrückungshilfe ist es, betroffenen Unternehmen oder Freiberuflern aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch coronabedingte Auflagen oder Schließungen besonders betroffen sind, für die Monate Juni-August 2020 einen Zuschuss zu ihrer Existenzsicherung zu gewähren. Die Länder setzen das Programm auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund um.

Voraussetzung der Überbrückungshilfe ist eine vollständige oder in wesentlichen Teilen erfolgte Einstellung der Geschäftstätigkeit als Folge der Corona-Krise. Dies wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, die vor dem 1.3.2020 begründet worden sind. Hierzu zählen z. B. Mieten und Pachten, Aufwendungen für Kredite und Leasing, Aufwendungen für Instandhaltung und Wartung, Aufwendungen für Versorgungsleistungen, Grundsteuern, Steuerberatungskosten, die im Rahmen des Antragsverfahrens anfallen, und Versicherungen. Nicht vom Kurzarbeitergeld erfasste Personalaufwendungen werden pauschal mit 10 % der vorgenannten Fixkosten gefördert.

Der Zuschuss wird für maximal drei Monate gezahlt. Hierbei wird den Antragsberechtigten ein Anteil i. H. von 80, 50 oder 40  % der Fixkosten erstattet, je nach Höhe des Umsatzeinbruchs (> 70 %, zwischen 50 und 70 % oder zwischen 40 und 50 %) im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Zuschussbetrag 9.000 €, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 € und für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten 150.000 € - jeweils für drei Monate.

Anträge im Überbrückungshilfe-Programm können nur online bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden, und zwar nur über Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer, die den erforderlichen Umsatzausfall prüfen und testieren müssen. Die weitere Bearbeitung des Antrags erfolgt dann durch die nach Landesrecht zuständigen Stellen (z. B. Kammern).