Private Kfz-Nutzung: Teilschätzung von Kosten im Rahmen der Fahrtenbuchmethode
Der belegmäßige Nachweis sämtlicher Fahrzeugaufwendungen ist nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode. Dieser Belegnachweis kann durch eine Teilschätzung ergänzt werden, wenn die erforderliche Schätzung nur einen geringfügigen Mangel behebt, der insgesamt nicht zur Verwerfung der Fahrtenbuchmethode führt.
Diese Voraussetzung ist z. B. erfüllt, wenn lediglich der belegmäßige Nachweis für den konkreten Kraftstoffverbrauch der einzelnen Fahrzeuge fehlt, die gesamten Treibstoffkosten des Unternehmens allerdings belegt sind und die Kosten pro Liter durch eine Durchschnittspreisbewertung feststehen. In diesem Fall kann die verbrauchte Treibstoffmenge für das einzelne Fahrzeug unter Heranziehung der Verbrauchsangaben des Herstellers geschätzt werden.
Quelle: FG München, Urteil vom 16. 10. 2020 8 K 611/19 – Rev. eingelegt (Az. des BFH: VI R 44/20).