Bekanntmachung der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (BMF)
Die Finanzministerien der Länder, in denen das sog. Bundesmodell Anwendung findet (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), haben die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt öffentlich bekannt gemacht (BStBl. I 2022 S. 205).
Die elektronischen Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden ab dem über „Mein Elster“ bereitgestellt.
Zur Abgabe der Feststellungserklärung sind folgende Personen verpflichtet:
- Eigentümer eines Grundstücks in den o.g. Ländern.
- Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in den o.g. Ländern.
- Bei Grundstücken in den o.g. Ländern, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks (Erbbauverpflichtete).
- Bei Grundstücken in den o.g. Ländern mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes.
Maßgebend für die persönliche Erklärungspflicht sind die Verhältnisse am .
Quelle: BStBl 2022 I S. 205 f. (il) Fundstelle(n): NWB HAAAI-59074