Investmentsteuerreform 2018

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Zum 1.1.2018 wird es eine Veränderung in der Investmentsteuergesetzgebung geben. Damit sollen die steuerlichen Grundlagen für deutsche und ausländische Invesmtentfonds angeglichen werden. Das heißt, bestimmte Erträge werden bereits auf Fondsebene besteuert. Es handelt sich hierbei um Dividenden.

Die Besteuerung ausschüttender und thesaurierender Anlageklassen fällt dabei verschieden aus. Der Anleger hat die Wahl, sich für regelmäßige Ausschüttungen zu entscheiden oder er bevorzugt die Thesaurierung mit der Folge, dass er durch die Vorabpauschale einen evtl. kleineren Zinseszinseffekt durch die aufgeschobene Steuerzahlung hat.

Im Rahmen der Reform wird es für Mischfonds eine steuerliche Teilfreistellung von 15 % geben, wenn der Fonds durchschnittlich einen Aktienanteil von mindestens 25 % aufweist.

Das Anwendungsschreiben wird demnächst vom Bundesminister für Finanzen herausgegeben werden. Siehe hierzu ausführlich: Focus Money Nr. 23/2017, S. 15. 8/6/2017