Zahlungen an Angehörige im Ausland – Beweisanforderungen
Immer wieder gibt es Schwierigkeiten gegenüber der Finanzverwaltung, wenn Angehörige mit Geld im Ausland unterstützt werden. Der Bundesfinanzhof hat sich nunmehr noch einmal zu dieser Thematik geäußert.
Der Steuerpflichtige hat die Voraussetzungen für den Abzug von Unterhaltszahlungen, die steuerlich berücksichtigt werden sollen, nachzuweisen. Hierbei ist es wichtig, neben der Bedürftigkeit des Unterstützungsempfängers insbesondere auch die behaupteten Zahlungen nachzuweisen.
Nach der Abgabenordnung (§ 90 Abs. 2 AO) sind bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Unterstützungsempfänger die Beteiligten in besonderem Maße verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und die entsprechenden Beweismittel zu beschaffen.
Hinweis:
Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhaltes sowie zur Vorsorge und Beschaffung von Beweismitteln muss allerdings erforderlich, möglich, zumutbar und verhältnismäßig sein. Siehe hierzu: BFH vom 9.3.2017, VI R 33/16, Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, EFG 2016, S. 1858, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2017, S. 727 ff. sowie BFH, BStBl II 2005, 483