Schaden am Fahrzeug durch den Nachbarn

Wächst ein Walnussbaum über den Zaun auf das Nachbargrundstück und beschädigen während eines Herbststurms herabfallende Nüsse ein Fahrzeug oder andere Gegenstände des Nachbarn, haftet der Eigentümer des Baumes nicht.

 Nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt muss ein Eigentümer nicht alle Gefahren, die von seinem Eigentum ausgehen könnten, vollständige unterbinden. Das Gericht ist der Meinung, dass ein derartiger Schaden zum allgemeinen Lebensrisiko gehört.

Siehe hierzu: AG Frankfurt a.M. vom 10.11.2017, AZ.: 32 C 365/17.