Handwerkerleistungen in der ausländischen Ferienwohnung steuerlich abzugsfähig!

Viele deutsche Steuerzahler verfügen im Ausland über ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung. Dort fallen mitunter Handwerkerleistungen an. So muss z.B. das zu kleine Bad umgebaut werden oder Malerarbeiten fallen an. Diese Kosten können - ebenso wie in der deutschen Wohnung in Deutschland – steuerlich geltend gemacht werden. Die Voraussetzungen müssen gegeben sein. Das heißt, lediglich die Lohnzahlungen plus evtl. Mehrwertsteuer sind mit 20 v.H. bis maximal 6.000 € pro Jahr berücksichtigungsfähig. Die Rechnung muss überwiesen, darf also nicht bar bezahlt werden. Nicht begünstigt sind Materialkosten, die Bezahlung von Maschinen etc.

Es bereitet gerade im Ausland erhebliche Schwierigkeiten, eine komplette Rechnung zu erhalten. Vor allem in südlichen Ländern Europas ist dies schwierig. Der Empfänger der Handwerkerleistung sollte darauf achten, dass die Rechnung die wichtigen Bestandteile enthält, so z.B. Firmennamen, Adresse, Steuernummer, Unterschrift, Aufschlüsselung von Lohnkosten und Materialkosten sowie Konto des Rechnungsempfängers. Dann dürfte der steuerlichen Berücksichtigung nichts mehr im Wege stehen.