Praxisinfo und Checkliste zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Praxen sollten die wichtigsten Anforderungen vorher noch prüfen. Dabei hilft eine Checkliste, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung erstellt hat. Wie genau einzelne Regelungen anzuwenden sind, darüber streiten die Experten noch. Sicher ist: Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sollten sich mit den wichtigsten Punkten rund um den Datenschutz noch einmal beschäftigen, zumal nun bei Verstößen hohe Strafzahlungen drohen. Besonders der Umgang mit Patientendaten sollte den neuen Regelungen entsprechen.

Info der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein