Lehrarzttätigkeit und Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeit

Vergütungen für eine Tätigkeit als sog. Lehrarzt sind nicht nach § 3 Nr. 20 Einkommensteuergesetz steuerfrei, wenn die Lehrtätigkeit in der Ausbildung von Studenten im Rahmen des praktischen Jahres besteht und in der Arztpraxis eines niedergelassenen Arztes unter Einbeziehung der behandelten Patienten ausgeübt wird.

 Nach Auffassung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein fehlt es an einer inhaltlichen, zeitlichen und organisatorischen Trennung der hauptberuflichen Tätigkeit als Arzt und der nebenberuflichen Tätigkeit als Lehrarzt.

 Siehe hierzu: Schleswig-Holsteinisches FG vom 7.3.2018, 2 K 174/17, vorläufig nicht rechtskräftig,