Erstattungsanspruch des Krankenkassen Mitglieds - Freiwilliger Verzicht auf Erstattung

Im vorliegenden Falle verzichtete der Kläger auf die Erstattung der Beiträge seiner privaten Krankenversicherung, um die Beitragsrückerstattung des Streitjahres und des Folgejahres zu erhalten. Dies sah das Finanzgericht Niedersachsen wie folgt:

Der Verzicht auf einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse nimmt den Aufwendungen des Steuerpflichtigen die Zwangsläufigkeit als außergewöhnliche Belastung.

Insoweit kommt auch keine saldierende wirtschaftliche Betrachtung einer Gesamtbelastung in Betracht (hier: Erhalt einer Beitragsrückerstattung, die über den Aufwendungen liegt).

Hinweis:
Damit kommt das Gericht dem Gedanken nach, dass die Geltendmachung von Krankheitskosten auch nach der Systematik des Gesetzes nur in Ausnahmefällen in Höhe einer unzumutbaren Belastung möglich sein sollen.

Siehe hierzu: Niedersächsisches FG vom 20.2.2019, 9 K 325/16 – rechtskräftig, in: EFG 2019, S. 712 ff.