Informationen für Eigentümer von steuerbefreitem Grundbesitz (FinMin NRW)

Für bestimmten Grundbesitz muss in Nordrhein-Westfalen zunächst keine Feststellungserklärung eingereicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Hierzu muss dem Belegenheitsfinanzamt bis zum 31.10.2022 eine Auflistung eingereicht werden, aus der der Grund für die vollständige Steuerbefreiung hervorgeht. Ein Muster für die Auflistung stellt das Finanzministerium NRW bereit.

Hintergrund: Aufgrund der Grundsteuerreform ist jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Das FinMin NRW nennt die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:

  • Die wirtschaftliche Einheit liegt vollständig in Nordrhein-Westfalen und
  • sie ist in vollem Umfang nach §§ 3 bis 7 des Grundsteuergesetzes steuerbefreit.

Sofern davon ausgegangen wird, dass wirtschaftliche Einheiten die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, reicht es aus, wenn dem Belegenheitsfinanzamt bis zum  eine Auflistung dieser Einheiten eingereicht wird, aus der der Grund für die vollständige Steuerbefreiung hervorgeht.

HinweisEin Muster für diese Auflistung finden Sie hier.

Quelle: FinMin NRW online (JT) Fundstelle(n): NWB ZAAAI-58420