Steuer News ...
Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach "GDPdU" zur Betriebsprüfung
Die Aufforderung der Finanzverwaltung an einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, zu Beginn einer ...
Corona | Steuerliche Erleichterung für Helfende in Impfzentren
Bereits im Februar hatten die Finanzministerien von Bund und Ländern sich auf eine steuerliche Entlastung der freiwilligen Helferinnen ...
Private Veräußerungsgeschäfte - Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns
Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gemäß ...
Steuerliche Gefahren bei hochpreisigen Fahrzeugen
Der Ansatz von Kfz-Kosten führt regelmäßig zu Diskussionen mit dem Finanzamt und zwar insbesondere dann, wenn es sich ...
Angehörigenarbeitsverhältnisse in Arztpraxen
Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten werden von der Finanzverwaltung besonders kritisch geprüft. Ein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug scheitert in der Praxis ...
Vermietung eines Raumes in der Wohnung des beherrschenden Gesellschafters an die GmbH - Fremdüblichkeit und tatsächliche Durchführung des Mietvertrags
Vermietung eines Raumes in der Wohnung des beherrschenden Gesellschafters an die GmbH führt nicht zu einer vGA, wenn ...
Steuertermine Februar 2026
| 16.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
| 10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 19.02.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 25 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2026; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine März 2026
| 10.03. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]
