Steuer News ...
Steuerbarkeit und -pflicht eines Gastarztstipendiums
Leistungen aus einem Stipendium, das einem ausländischen Mediziner (Gastarzt) von seinem Heimatland für dessen Facharztweiterbildung in Deutschland gewährt ...
Kein Abzug der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei Unfallchirurg mit Teleradiologie
Nach einer aktuellen Entscheidung des sind Aufwendungen eines Unfallchirurgen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann nicht als Werbungskosten ...
"Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist steuerpflichtig
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des BFH setzt eine „Leistung gegen Entgelt" das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs ...
Unzureichende Information des Steuerberaters kann mittelbare Steuerhinterziehung darstellen
Eine genaue Buchführung ist nicht jedermanns Sache. Dass ungenaue Buchführung aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann, musste nun ...
Umsatzsteuerliche Behandlung von Grippeschutzimpfungen und den Sichtbezug von Substitutionsarzneimitteln durch Apotheken
Bei Leistungen im Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen und den Sichtbezug von Substitutionsarzneimitteln durch Apotheken wird keine Umsatzsteuer mehr fällig. ...
Tätigkeit des Personals in regionalen Impf- oder Testzentren und mobilen Impf- oder Testteams zur Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 und von Tests zur Feststellung einer SARS-CoV-2-Infektion
Personen, die in regionalen Impfzentren oder mobilen Impfteams beschäftigt sind (ärztliches und anderes Personal), üben insoweit regelmäßig eine ...
Steuertermine Februar 2026
| 16.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
| 10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 19.02.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 25 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2026; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine März 2026
| 10.03. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]
