Spenden und Beiträge an kommunale Wählervereinigung – Fehlende Begünstigung verfassungsrechtlich unbedenklich

Dem Kläger genügte die Steuerermäßigung nach § 34 g Satz 1 Nr. 2 a EStG nicht, die ihm das Finanzamt für seine Spende an eine Wählervereinigung gewährte. Er pochte auf den höheren Sonderausgabenabzug für Spenden an politische Parteien. Er berief sich auf eine Reihe verfassungsrechtlicher Entscheidungen. So sah das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung, wenn Zuwendungen an politische Parteien steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände jedoch nicht. BVerfG vom 17.4.2008, 2 BvL 4/05. Der Bundesfinanzhof sah eine Benachteiligung des Klägers bei den Spenden zugunsten einer Wählervereinigung vor allem wegen der umfassenden Aufgabenbreite der Parteien als sachlich gerechtfertigt und entschied gegen den Kläger. Sollte der Kläger eine Verfassungsbeschwerde einreichen, die angenommen wird, könnte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung revidieren.