Kaufpreisaufteilung von Grund und Boden
Das Bundesfinanzministerium stellt online eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises sowie eine Hilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaupreises für ein bebautes Grundstück zur Verfügung. Der Gesamtkaufpreis ist aufzuteilen einmal auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt und abgeschrieben wird, und zum anderen auf den nicht abnutzbaren Grund und Boden. Der Gesamtkaufpreis ist nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufzuteilen. Die Informationen können auf www.bundesfinanzministerium.de unter dem Stichwort: Einkommensteuer abgerufen werden.
Siehe hierzu auch: Bundesfinanzhof vom 10.10.2000, AZ.: IX R 86/97
← Bundesfinanzhof erkennt die Umsatzsteuerbefreiung für heileurythmischer Heilbehandlungsleistungen auf Basis der Verträge zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin an (Urteil vom 26.07.2017 - XI R 3/15 )Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim →