Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine vorläufige Staatenaustauschliste zum 30.9. 2017 bekanntgegeben. Danach werden vor- läufig mit 101 Staaten Finanzkontendaten elektronisch ausgetauscht, natürlich auch mit Österreich, der Schweiz und vielen anderen europäischen und internationalen Ländern.

 Hat ein Steuerpflichtiger in einem dieser Staaten Konten, deren Erträge er dem deutschen Fiskus nicht bekanntgegeben hat, muss er damit rechnen, dass er im Rahmen des Austauschs auffällt und dass das für ihn zuständige Finanzamt ihn wegen dieser Er-träge anschreiben wird.

 Sprechen Sie mit Ihrem Berater darüber, falls dies der Fall ist