Verdeckte Gewinnausschüttung – Ermittlung der Fremdvergleichsmiete bei Grundstücken, für die keine vergleichbaren Objekte am Immobilienmarkt existieren

Nach der am 1.4.2019 veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Münster ist die angemessene Höhe von Pachtzinsen zur Beurteilung des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) nach dem sogenannten hypothetischen Fremdvergleich zu schätzen, wenn weder ein interner noch ein externer Fremdvergleich aufgrund der Art, der Lage und Nutzung sowie der Ausstattung von Immobilien möglich ist. Die angemessene Pacht ist danach anhand der regulären AfA, einer Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals sowie eines angemessenen Gewinnaufschlags zu ermitteln.

Mehr dazu unter  FG Münster v. 13.2.2019, 13 K 1335/16 K,G,F