Ärztliche Gemeinschaftspraxis – Gewerbliche Infizierung bei integrierter Versorgung

Die Abgabe von Präparaten an Bluter (Hämatophilie Patienten) durch eine ärztliche Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft führt dazu, dass die Gesellschaft insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielt.

Im vorliegenden Falle gab die Ärztliche Gemeinschaftspraxis ihren Bluter-Patienten Präparate für die Heimselbstbehandlung im Rahmen einer integrierten Versorgung ab. Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf ist die Abgabe der Präparate eine gewerbliche Tätigkeit und führt zur Infektion sämtlicher Einkünfte, da auch die Bagatellgrenze von 3 % des Gesamtnettoumsatzes bzw. 24.500 € überstiegen wurde. Dies hatte zur Folge, dass die ärztliche Partnerschaftsgesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb galt. 

Hinweis:
Um dies zu vermeiden, müssen Tätigkeiten, bei denen der Verdacht einer gewerblichen Tätigkeit entstehen könnte, in eine andere Gesellschaft ausgelagert werden.

Siehe hierzu: FG Düsseldorf vom 1.2.2019, 3 K 1295/15 F