Zertifiziert: Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH)
Die Spezialisierung macht den Unterschied
Während es bei den Rechtsanwälten schon seit vielen Jahren üblich ist, besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bestimmten Rechtsgebiet durch das Führen eines entsprechenden Fachanwaltstitels, welcher durch die jeweiligen Rechtsanwaltskammern verliehen wird, kund zu tun, handelt es sich bei den Fachberatertiteln des steuerberatenden Berufsstandes noch um eine recht neue Entwicklung.
Im Hinblick auf die bestehende Spezialisierung unserer Steuerberatungskanzlei haben wir uns entschieden, den vom IFU-Institut für Unternehmensführung GmbH Bonn in Kooperation mit der International School of Management gGmbH Dortmund angebotenen Fachberaterlehrgang „Fachberater für den Heilberufebereich“ zu erwerben.
Nach Abschluss des insgesamt 120 Stunden zuzüglich zwei Leistungskotrollen umfassenden Lehrganges konnte unsere Geschäftsführer Herr Jürgen Hilsamer sodann, im Januar 2019 die Anerkennung als Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH) entgegennehmen.

Inhalte des Lehrganges waren neben der Vertiefung der steuerrechtlichen Spezialprobleme des Heilberufebereiches (mit Schwerpunkt bei den Zahnärzten und Ärzten) auch ein Blick über den „steuerlichen Tellerrand“ hinweg mit Themen wie:
Vor dem Hintergrund der Komplexität des Steuer- ,Berufs- und Kassenrechts sowie der vielfältigen Schnittmengen der verschiedenen Rechtsgebiete, insbesondere im Rahmen der Gestaltungsberatung, leistet das im Rahmen des Lehrganges erworbene zusätzliche Know-How, neben der bestehenden Spezialisierung einen wichtigen Beitrag zur Steigerung und Sicherung der Qualität unserer Beratungsleistungen.
Ferner ist jeder Fachberater für den Heilberufebereich verpflichtet, neben der üblichen beruflichen Fortbildung, jährlich mindestens im Umfang von 10 Zeitstunden an spezifischen Fortbildungsveranstaltungen zu dem Fachgebiet teilzunehmen.