Steuerbare Veräußerung einer Eigentumswohnung bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Bei der „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ iSv § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG unterscheidet das FG Düsseldorf in Anlehnung an die BFH-Rechtsprechung zwischen einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern und dritten, ggf. auch unterhaltsberechtigten Personen. Im Streitfall hatte die Klägerin ihrer Mutter eine Eigentumswohnung zur Nutzung überlassen. Nach deren Tod verkaufte sie die Wohnung mit der Folge, dass das FA einen Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft ansetzte. Die Klägerin kann sich die Nutzung durch die Mutter nicht als eigene Nutzung zuzurechnen lassen, so das Finanzgericht.
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 1525/19 E,F