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Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben

Zu den Betriebsausgaben gehören auch Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ...
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Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine neue Arbeitshilfe zur Aufteilung des Kaufpreises für ein bebautes Grundstück auf den Grund ...
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Mitunternehmerstellung im Rahmen einer Freiberuflerpraxis

Nach der Entscheidung des FG Köln v. 10.07.2019, 7 K 3133/17 unterscheiden sich die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft ...
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Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Die Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung Bund i.S. des § 210 SGB VI sind als "andere Leistungen" steuerbare Einkünfte ...
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Einkünfte aus Photovoltaikanlage bei Ehegatten regelmäßig ohne gesonderte Gewinnfeststellung

Betreiben zusammen veranlagte Ehegatten in GbR eine Photovoltaikanlage auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus, so hat eine gesonderte und einheitliche ...
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Private Kfz-Nutzung: Teilschätzung von Kosten im Rahmen der Fahrtenbuchmethode

Der belegmäßige Nachweis sämtlicher Fahrzeugaufwendungen ist nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode. Dieser ...

Steuertermine Februar 2026

16.02.Gewerbesteuer***
Grundsteuer***
10.02.Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung*
Lohnsteuer**
Solidaritätszuschlag**
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.**

Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 19.02.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 25 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2026; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

Steuertermine März 2026

10.03.Umsatzsteuer*
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**
Solidaritätszuschlag**
Kirchensteuer ev. und r.kath**

Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]


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