Steuer News ...
Nachversteuerung des Familienheims bei Eigentumsaufgabe
Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber ...
Wertlose Wertpapiere vor Jahresende veräußern!
Bislang hatte die Rechtsprechung es anerkannt, dass wertlose Aktien, Forderungsausfälle, verfallene Optionen und verfallene Knock-out-Zertifikate bei einer Veräußerung ...
Umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Apothekenrabatten
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll entscheiden, ob eine Apotheke, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an gesetzliche Krankenkassen liefert, ...
Kosten für den Besuch des Fitness- und Gesundheitsclubs als außergewöhnliche Belastungen absetzbar?
Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ...
Kein Betriebsausgabenabzug für Reisekosten der den Steuerberater begleitenden Ehefrau
Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, sind nicht als ...
Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG
Der Eigentumsverlust durch Enteignung ist keine Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. ...
Steuertermine Februar 2026
| 16.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
| 10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 19.02.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 25 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2026; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine März 2026
| 10.03. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]
