Steuer News ...

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Nachversteuerung des Familienheims bei Eigentumsaufgabe

Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber ...
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Wertlose Wertpapiere vor Jahresende veräußern!

Bislang hatte die Rechtsprechung es anerkannt, dass wertlose Aktien, Forderungsausfälle, verfallene Optionen und verfallene Knock-out-Zertifikate bei einer Veräußerung ...
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Umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Apothekenrabatten

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll entscheiden, ob eine Apotheke, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an gesetzliche Krankenkassen liefert, ...
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Kosten für den Besuch des Fitness- und Gesundheitsclubs als außergewöhnliche Belastungen absetzbar?

Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ...
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Kein Betriebsausgabenabzug für Reisekosten der den Steuerberater begleitenden Ehefrau

Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, sind nicht als ...
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Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG

Der Eigentumsverlust durch Enteignung ist keine Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. ...

Steuertermine Februar 2026

16.02.Gewerbesteuer***
Grundsteuer***
10.02.Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung*
Lohnsteuer**
Solidaritätszuschlag**
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.**

Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 19.02.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 25 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2026; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

Steuertermine März 2026

10.03.Umsatzsteuer*
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**
Solidaritätszuschlag**
Kirchensteuer ev. und r.kath**

Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]


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