Steuer News ...
Einreichung der Steuererklärung beim unzuständigen Finanzamt
Ist jemand nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, kann er seine sogenannte Antragsveranlagung beim Finanzamt einreichen. Die Steuererklärung ...
Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit
Bei volljährigen Kindern, die bereits einen ersten Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang erlangt haben, setzt der Kindergeldanspruch ...
Selbständige – Entlastung bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Bislang mussten Selbständige bei der gesetzlichen Krankenversicherung mehr als 400€ Monatsbeitrag bezahlen. Die Krankenkassen hatten ein fiktives Monatseinkommen ...
Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im Ehegattenbetrieb
Die Überlassung eines Firmen-PKW zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem "Minijob"-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich. Der Arbeitsvertrag ...
Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige
Die einjährige Verlängerung der Festsetzungsfrist nach Abgabe einer Selbstanzeige schließt eine weitergehende Verlängerung der Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehungen nicht ...
Apotheker hinterzieht Steuern: Approbation nicht unbedingt in Gefahr...
Wenn ein Apotheker seine Abrechnungen manipuliert hat und daraufhin wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist, muss er dadurch nicht ...
Steuertermine Februar 2026
| 16.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
| 10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 19.02.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 25 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2026; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine März 2026
| 10.03. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]
