unabhängig & kompetent
Wir beraten Sie persönlich

Sonstige Infos

Sonstige Infos

Ansatz von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Aufwendungen. Ein Abzug der entstandenen Aufwendungen kommt nur in zwei Ausnahmefällen in Betracht. 1. Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind voll abzugsfähig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den qualitativen Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. 2. Befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen…
Weiterlesen

Vertrauensvoll beraten ...

Überzeugen Sie sich selbst ...
Jetzt Beratungstermin vereinbaren!