Steuer News ...
Handwerkerleistung in der Werkstatt steuerlich begünstigt?
Das FG München hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 13 K 1736/17) erneut bestätigt, dass die Steuerermäßigung nach ...
Praxisaufgabe (zwangsweise) -Patientenstamm als wesentliche Betriebsgrundlage
Zu den wesentlichen Betriebsgrundlage einer Praxis gehören auch der Praxiswert bzw. der Patientenstamm. In einem vor dem Finanzgericht ...
Kosten für die Sanierung eines vorhandenen Anschlusskanals als Herstellungskosten eines Gebäudes
Herstellungskosten sind nach BFH-Rechtsprechung auch die Kosten für den erstmaligen Anschluss des Gebäudes an die öffentlichen Ver- und ...
Steuerbefreiung für Tangounterricht
Die bei einem Tangotanzkurs erbrachten Leistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn es der Kurs zumindest einzelnen Teilnehmern ermöglicht, die ...
Tätigkeit eines Heileurythmisten als ähnlicher Beruf i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG
Der Abschluss eines Integrierten Versorgungsvertrags nach §§ 140a ff. SGB V (sog. IV - Verträge) zwischen dem Berufsverband ...
Verdeckte Gewinnausschüttung – Ermittlung der Fremdvergleichsmiete bei Grundstücken, für die keine vergleichbaren Objekte am Immobilienmarkt existieren
Nach der am 1.4.2019 veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Münster ist die angemessene Höhe von Pachtzinsen zur Beurteilung des ...
Steuertermine Februar 2026
| 16.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
| 10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 19.02.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 25 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2026; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine März 2026
| 10.03. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]
