Steuer News ...

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Aufgabegewinn wird mit Krankenkassenbeiträgen belastet

Gibt ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Selbständiger seinen Betrieb auf, entsteht häufig ein Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn. Nach einer Entscheidung ...
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Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung

Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für ...
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Keine Spekulationsteuer auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims

Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten ...
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Parkplätze für Mitarbeiter – Steuerliche Behandlung

Stellt ein Zahnarzt/Arzt seinen Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Parkplätze zur Verfügung, die er selbst angemietet hat, ist es ...
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Bundesfinanzhof zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Er hat daher ...
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Abgeltungsteuer bei Darlehen zwischen nahen Angehörigen

Um Steueroptimierungsstrategien zu vermeiden, verweigert der Gesetzgeber bei Kreditverträgen zwischen nahen Angehörigen die Anwendung der teils günstigen Abgeltungsteuer. ...

Steuertermine Februar 2026

16.02.Gewerbesteuer***
Grundsteuer***
10.02.Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung*
Lohnsteuer**
Solidaritätszuschlag**
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.**

Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 19.02.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 25 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2026; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

Steuertermine März 2026

10.03.Umsatzsteuer*
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**
Solidaritätszuschlag**
Kirchensteuer ev. und r.kath**

Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]


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