Steuer News ...

Steuer News

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio keine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig (Niedersächsisches ...
Steuer News

Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

Der Bundesfinanzhof (BFH) musste zu der Frage Stellung nehmen, ob aus dem Erwerb von zwei Luxusfahrzeugen ein Vorsteuerabzug ...
Steuer News

Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt ...
Steuer News

Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs

 Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist ...
Steuer News

Überführung der Praxisimmobilie in das Privatvermögen - Neue Grundsatzentscheidung des BFH zum § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Infolge einer Praxisaufgabe kommt es bei Freiberuflern oft zu einer Überführung der Praxisimmobilie in das Privatvermögen. Wird die ...
Steuer News

Facharzt als Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung

Bekanntlich wird ein Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit ...

Steuertermine November 2025

10.11.Umsatzsteuer*
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*
10.11.17.11.Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*Grundsteuer**
17.11.Gewerbesteuer**

Zahlungsschonfrist: bis zum 13.11. bzw. 20.11.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Oktober 2025;** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

Steuertermine Dezember 2025

10.12.Umsatzsteuer*
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**
Solidaritätszuschlag**
Kirchensteuer ev. und r.kath.**

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.12.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für November 2025; ** für das IV. Quartal 2025]


lupe

Überzeugen Sie sich selbst ...
Jetzt Beratungstermin vereinbaren!