Steuer News ...
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio keine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig (Niedersächsisches ...
Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen
Der Bundesfinanzhof (BFH) musste zu der Frage Stellung nehmen, ob aus dem Erwerb von zwei Luxusfahrzeugen ein Vorsteuerabzug ...
Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen
Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt ...
Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs
Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist ...
Überführung der Praxisimmobilie in das Privatvermögen - Neue Grundsatzentscheidung des BFH zum § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Infolge einer Praxisaufgabe kommt es bei Freiberuflern oft zu einer Überführung der Praxisimmobilie in das Privatvermögen. Wird die ...
Facharzt als Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung
Bekanntlich wird ein Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit ...
Steuertermine November 2025
10.11. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
10.11.17.11. | Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*Grundsteuer** |
17.11. | Gewerbesteuer** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.11. bzw. 20.11.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Oktober 2025;** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine Dezember 2025
10.12. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.12.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für November 2025; ** für das IV. Quartal 2025]