Steuer News ...
Abzug von Taxikosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz lediglich in Höhe der Entfernungspauschale
Mit Urteil vom 09.06.2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und ...
Voller Werbungskostenabzug für Arbeitszimmer in gemeinsamer Mietwohnung
Für das ausschließlich von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutzte Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung sind die ...
Zur Möglichkeit der Berichtigung eines geschuldeten Umsatzsteuerbetrags einer Apotheke
Kann eine Apotheke den geschuldeten Umsatzsteuerbetrag berichtigen, wenn über das Vermögen des von ihr für Abrechnungszwecke mit den ...
Stromspeicher ist keine wesentliche Komponente einer Photovoltaik-Anlage
Ein nachträglich eingebauter Stromspeicher für eine Photovoltaikanlage ist ein eigenständiges Zuordnungsobjekt, für das der Vorsteuerabzug nur in Betracht ...
Energiepreispauschale: Minderung der Vorauszahlungen
Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 (BGBl 2022 I S. 749) hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf Energiepreispauschale (EPP) normiert. Die ...
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
Eine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals ...
Steuertermine Februar 2026
| 16.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
| 10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 19.02.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 25 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2026; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine März 2026
| 10.03. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]
