Steuer News ...
Vertretungsapotheker können auch freiberuflich tätig sein
In den letzten Jahren ist die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, welche den Praxis- bzw. Apothekeninhaber ...
Corona Schreiben an CDU/CSU Fraktionsvorsitzenden Ralf Brinkhaus
Schnell und unkompliziert - so sollte die Auszahlung der Corona-Hilfen zur Rettung der durch den Lockdown geschädigten Unternehmen ...
Mandanten-Info: Häusliches Arbeitszimmer – Abzugsfähigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen - einheitlich für alle Einkunftsarten einschließlich Sonderausgabenbereich - grundsätzlich nicht geltend gemacht ...
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung medizinischer Telefonberatung
Die telefonische Beratung im Rahmen eines Gesundheitstelefons kann einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff „Heilbehandlungen im ...
Die neue Home-Office-Pauschale
Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetzt 2020 eine sogenannte Home-Office-Pauschale eingeführt. Durch die Verortung der Home-Office-Pauschale in § ...
Gewerbesteuerfreiheit der von Krankenkassen an eine berufsbildende Einrichtung geleisteten Zahlungen für die im Rahmen der Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten von den Auszubildenden durchgeführten Krankenbehandlungen unter Supervision
Von Krankenkassen an eine berufsbildende Einrichtung geleistete Zahlungen für Krankenbehandlungen unter Supervision, die im Rahmen der Ausbildung von ...
Steuertermine Februar 2026
| 16.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
| 10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 19.02.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 25 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2026; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine März 2026
| 10.03. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]
