Steuer News ...
Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim
Mit Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3.8.2017, V R 52/16 wurde entschieden, dass für die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen erforderliche ...
Kaufpreisaufteilung von Grund und Boden
Das Bundesfinanzministerium stellt online eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises sowie eine Hilfe zur Aufteilung ...
Bundesfinanzhof erkennt die Umsatzsteuerbefreiung für heileurythmischer Heilbehandlungsleistungen auf Basis der Verträge zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin an (Urteil vom 26.07.2017 - XI R 3/15 )
In dem Bemühen um die Anerkennung der Umsatzsteuerbefreiung der Heileurythmie ist mit Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.07.2017 ...
Vermögensübertragung auf Kinder
Häufig ärgern sich Anleger über die Besteuerung ihres Kapitalvermögens und der Nichtabzugsfähigkeit von Werbungskosten, wie z.B. den Besuch ...
Gehaltsumwandlungen – Vorsicht ist geboten!
Steuergünstige Gehaltsextras sind sowohl für die Mitarbeiter als auch den Praxisinhaber von Interesse. Doch Vorsicht ist geboten! Hierzu ...
Offenbare Unrichtigkeit – Nichterfassen von Einkünften beim Einscannen der Steuererklärung
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 16.2.2017, dass die Nichtberücksichtigung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der ...
Steuertermine Februar 2026
| 16.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
| 10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 19.02.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 25 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2026; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine März 2026
| 10.03. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]
