Steuer News ...
Strafrechtliche Folgen bei der Manipulation elektronischer Kassenführung
In den sog. Bargeldbranchen wird die Kassenführung in Betriebsprüfungen oft beanstandet; im Raum stehen dann nahezu regelmäßig empfindliche ...
Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens
Nutzt der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen ...
Abzug von Taxikosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz lediglich in Höhe der Entfernungspauschale
Mit Urteil vom 09.06.2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und ...
Voller Werbungskostenabzug für Arbeitszimmer in gemeinsamer Mietwohnung
Für das ausschließlich von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutzte Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung sind die ...
Zur Möglichkeit der Berichtigung eines geschuldeten Umsatzsteuerbetrags einer Apotheke
Kann eine Apotheke den geschuldeten Umsatzsteuerbetrag berichtigen, wenn über das Vermögen des von ihr für Abrechnungszwecke mit den ...
Stromspeicher ist keine wesentliche Komponente einer Photovoltaik-Anlage
Ein nachträglich eingebauter Stromspeicher für eine Photovoltaikanlage ist ein eigenständiges Zuordnungsobjekt, für das der Vorsteuerabzug nur in Betracht ...
Steuertermine November 2025
10.11. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
10.11.17.11. | Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*Grundsteuer** |
17.11. | Gewerbesteuer** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.11. bzw. 20.11.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Oktober 2025;** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine Dezember 2025
10.12. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.12.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für November 2025; ** für das IV. Quartal 2025]